Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt die b2c Mediatech GmbH (nachfolgend: „wir“), [Adresse], die Bedingungen für die Erbringung von Agenturleistungen gegenüber Ihren Kunden.

1. Geltungsbereich

Verträge schließen wir ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Ergänzende, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen, es sei denn wir haben ihre Geltung schriftlich bestätigt.

2. Vertragsschluss

Der Abschluss von Verträgen erfolgt, wenn der Kunde wir das Angebot des Kunden annehmen. Dazu muss der Kunde den Bestellprozess auf unserer Webseite durchlaufen. Mit den dort zur Verfügung stehenden Buttons sowie über die entsprechenden Buttons im Browser kann der Kunde vorherige Bestellschritte aufrufen. Zum Schluss fassen wir die Bestellung auf einer Übersichtsseite zusammen. Mit einem Klick auf den Button „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Den Erhalt der Bestellung bestätigen wir unverzüglich per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

Angebote des Kunden können wir mit einer Frist von einer Woche ab Zugang durch den Kunden angenommen werden. Die verspätete Annahme des Angebots gilt gem. § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag. Nebenabreden sind nicht getroffen, wobei es dem Kunden unbenommen ist, einen Gegenbeweis zu führen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit Zugang der Rechnung beim Kunden ein. Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Im Falle eines Verzugs sind wir berechtigt, eine Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € zu fordern (§ 288 Abs. 5 BGB).

Mit Vertragsabschluss sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

Jede Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4. Leistungen

Für die Vermietung von Werbeflächen stellt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, die zu veröffentlichen Inhalte entsprechend der vorab übersandten Mediadaten zur Verfügung.

Soweit die Daten nicht ohne eine Bearbeitung durch uns nutzbar sind und durch uns aufbereitet werden müssen, werden wir den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Soll eine Aufbereitung auf Wunsch des Kunden durch uns erfolgen oder beauftragt uns der Kunde mit nicht im Angebot enthaltenen Sonderleistungen (z.B. Mediaplanung, Mediastrategie, Mediaeinkauf, Mediaabwicklung), wird jede Arbeitsstunde minutengenau mit einem Stundensatz von 65,00 € abgerechnet.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für die Außenwerbung (z.B. Sondernutzungserlaubnis) verantwortlich und wird diese rechtzeitig vor Beginn der Werbemaßnahme beantragen. Eine Beantragung durch uns sowie die Bearbeitung etwaiger Verstöße wird pro Arbeitsstunde minutengenau nach dem oben genannten Stundensatz abgerechnet.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist dazu verpflichtet, für die Erstellung des Angebots erforderliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und ausdrücklich darauf hinzuweisen, sollte er Werbeflächen für politische oder religiöse Inhalte nutzen wollen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet darauf hinzuweisen, wenn er beabsichtigt, mit gesellschaftlich in besonderem Maße kontroversen Inhalten zu werben, die mit den Vorgaben (z.B. „Schockwerbung“, sexistische Motive). Für den Fall, dass vorgenannte Angaben unterbleiben oder unrichtig gemacht werden, trägt der Kunde die Kosten für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die Werbeträger beschädigen und wir sind dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Der Kunde hat die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags notwendigen Informationen, Unterlagen und sonstige Mittel zur Verfügung stellen. Insbesondere hat der Kunde die nach dem jeweiligen Landesrecht gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben (z.B. Impressum) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Mit Vertragsabschluss benennt der Kunde einen Ansprechpartner. Dieser ist in allen die Vertragsdurchführung betreffenden Angelegenheiten für die Kommunikation mit uns zuständig. Er ist in die Lage zu versetzen, die zur Durchführung des Vertrags zu treffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder eine Entscheidung des Kunden zeitnah herbeizuführen.

Der Kunde ist zur Abnahme vertragsgemäß erbrachter Produktionsschritte verpflichtet. Die Abnahme erfolgt entsprechend der im Angebot genannten Produktionsschritte. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Abnahme hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Sie gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht binnen sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.

Der Kunde trägt das Risiko, dass Inhalte, die von ihm zur Verfügung gestellt oder die von erstellt und vom Kunden abgenommen wurden, rechtmäßig verwendet werden können. Wir empfehlen dem Kunden, etwaige rechtliche Risiken vor Werbebeginn durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf Rechtsverstöße zu prüfen, hierzu aber berechtigt.

Auf unseren Werbemitteln darf der Kunde keine Inhalte verwenden oder auf solche verweisen, die

  • gegen das Wettbewerbsrecht einschließlich gesetzlich erforderlicher Pflichtangaben wie Warnhinweisen und Preisangaben verstoßen;
  • für den Einsatz im Umfeld von redaktioneller Berichterstattung bestimmt sind, aber nicht eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen (z. B. durch Kennzeichnung als „Anzeige“ oder „Werbung“);
  • die „Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation“ des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. nicht beachten;
  • gegen Jugendschutzrecht verstoßen;
  • gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende, pornografische oder sonst menschenverachtende Inhalte haben;
  • Rechte von Dritten, insbesondere Namens-, Kennzeichen-, Marken- und Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen;
  • in sonstiger Weise gesetzeswidrig sind.

Werden wir von Dritten wegen über unsere Werbemittel veröffentlichter Inhalte in Anspruch genommen, stellt uns der Kunde von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und ist uns zur Erstattung erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung verpflichtet. Wir werden den Kunden über eine etwaige Inanspruchnahme unverzüglich informieren.

Der Kunde hat überlassene Werbemittel pfleglich zu behandeln und die von uns ausgegebenen Hinweise zum Umgang zu beachten. Der Kunde stellt sicher, dass Werbemittel nur durch in die Handhabung eingewiesenes Personal genutzt werden. Die Aufstellung von Werbemitteln hat stets so zu erfolgen, dass Gefahren für Dritte vermieden und lokale Vorgaben (z.B. von Veranstaltern oder ortsrechtliche Bestimmungen) eingehalten werden.

6. Urheberrecht

Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist und stellt uns von Ersatzansprüchen Dritter frei.

An von uns erstellten Inhalten übertragen wir dem Kunden, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches Nutzungsrecht, das auf die jeweilige Dauer der Werbemaßnahme beschränkt ist. Rechte an Zwischenschritten und  Entwürfen verbleiben bei uns.

Wir sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie Fotos von Werbeträgern zur Eigenwerbung zu verwenden. Der Kunde räumt uns hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte an Namens-, Kennzeichen-, Marken- und Urheberrechten ein.

7. Haftung

Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm verwendeten Werbemittel (technisch und inhaltlich) und für die fristgerechte, den mitgeteilten Anforderungen entsprechende Übersendung der Werbemittel an den mitgeteilten Ort.

8. Geheimhaltung

Beide Seiten sind verpflichtet, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung über alle ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen technischen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten des jeweils anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und derartige Informationen auch nicht selbst unmittelbar oder mittelbar zu verwerten.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.